Bekanntmachung der Stadtwerke Deidesheim GmbH

Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die StromGVV/GasGVV

Am 08.11.2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) bzw. die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträgen (Tarifverträge).

Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 08.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/GasGVV) sowie der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Deidesheim GmbH vom 01.01.2007 umgestellt. Die Strompreise und Gaspreise ändern sich dadurch nicht. Die Allgemeinen Bedingungen, die ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-deidesheim.de abgerufen werden und stehen Ihnen in unserem Kundencenter zur Verfügung.

Anpassung unserer Netzanschlussverträge an die NAV/NDAV

Am 08.11.2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung"  (Niederspannungs- anschlussverordnung - NAV) bzw. die die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruck- anschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV).

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV und NDAV werden die bisherigen Netzanschlussverträge mit Wirkung vom 08.05.2007 an die neue Rechtslage angepasst.

AKTUELLES

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