Die Stadtwerke Deidesheim GmbH informieren
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat zum 28. Juni 2025 in Kraft. Produkte und Dienstleistungen sind gem. § 3 Abs. 1 S. 2 und 3 BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
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