Deidesheim
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An alle Erdgaskunden*innen der Stadtwerke Deidesheim GmbH

Entlastung Abschlag Dezember 2022

Gerne informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember 2022 für Gas nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember 2022 für Gas verzichten. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den so genannten „Entlastungsbetrag“ gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) und einem Zwölftel des Jahresgrundpreises errechnet. Beide Werte, „Entlastungsbetrag“ und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen. Aufgrund der durch die Bundesregierung festgelegten Berechnungsmethode, kommt es zu Abweichung zu Ihren bisherigen Abschlägen. Nach der Berechnungsmethode der Bundesregierung wird nur 1/12 des Jahresverbrauches bei der Entlastung berücksichtigt. Ihre Abschläge bei der Stadtwerke Deidesheim GmbH werden aber auf Basis 1/11 des Jahresverbrauches ermittelt. Die Differenz wird in der Jahresabrechnung verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf diese Differenzen keinen Einfluss haben.

Bei fehlender Verbrauchsprognose (z.B. aufgrund Lieferantenwechsel, Einzug, Auszug, …) wird 1/12 des am 30.09.2022 nach § 24 Abs. 1 und 4 GasNZV geltendem, dem Lieferanten mitgeteilten Jahresverbrauchs berücksichtigt.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?

Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.

Wichtig ist es auch weiterhin Energie einzusparen. Wenn Sie die Raumtemperatur um lediglich 1 °C senken, sparen Sie ganze 6 % der Energie.

Zu Ihrer Information haben wir eine Beispielrechnung für den „Entlastungsbetrages“ auf Basis des Allgemeinen Tarifes erstellt. Diese Berechnung können Sie sich hier herunterladen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.