Deidesheim
Kacheln Slider

Ab Juni 2025 wichtige Änderung bei Umzügen -

Meldungen nur noch im Voraus möglich

Auf Grund rechtlicher Änderungen und neuer Prozessvorgaben durch die Bundesnetzagentur können Umzüge ab Juni 2025 nur noch im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Ummeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig, die bisherige Frist von sechs Wochen entfällt. Konkret bedeutet dies, dass Ein- und Auszüge mit einer Vorlauffrist von mindestens 14 Tagen beim Energieversorger gemeldet werden müssen, die Zählerstände können weiterhin nach erfolgter Übergabe der Immobilie zum Vertragsende mitgeteilt werden.