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Messstellenbetrieb

Strom

Am 02.09.2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ in Kraft getreten und enthält als Kernstück das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Mustervertrag

Für den Fall, dass Sie mit Ihren Kunden sogenannte kombinierte Verträge nach § 9 Abs. 2 MsbG abgeschlossen haben und weiter abschließen, möchten wir gerne mit Ihnen einen Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG abschließen. Auf diese Weise können wir weiter eine reibungslose Abwicklung der Abrechnung von Netzentgelten und Entgelten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei all-inclusive Verträgen gewährleisten.

 Aus diesem Grund bieten wir beigefügten Messstellenvertrag an. Dieser entspricht der Musterformulierung des BDEW.

Preisblatt

FAQ - Häufige Fragen

Bedienungsanleitung moderne Messeinrichtung