§ 17 Abs. 2 ARegV - Anpassung der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 und 5 Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
§ 17 Abs. 2 ARegV - Anpassung der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 und 5 Veröffentlichung der voraussichtlichen Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
§ 17 Abs. 2 ARegV - Anpassung der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 und 5 Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023
Die Stadtwerke Deidesheim GmbH ermittelt die Mehr-/Mindermengen gemäß dem BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas nach dem Stichtagsverfahren.
Der Stichtag ist der 31.12. eines Jahres.