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Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im November 2024 ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags sowie zur Festlegung der Messstellenverträge eröffnet und hierbei zwei Konsultationen durchgeführt. Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Konsultationen hat die Beschlusskammer den bestehenden Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) überarbeitet und gibt erstmalig standardisierte Vorgaben für den Messstellenvertrag in einer Anschlussnutzer/-nehmer-Version (MSV-AN) sowie in einer Lieferanten-Version (MSV-LF) vor.

Am 20.11.2025 hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungsverfahren abgeschlossen. Für nähere Einzelheiten wird auf die ausführliche Beschlussbegründung verwiesen. Die Regelungen gelten ab dem 01.07.2026 und werden von der Stadtwerke Deidesheim GmbH umgesetzt.