Deidesheim
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Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Deidesheim GmbH

Gasgrundversorgungsverordnung - Gas GVV

1. Abrechnung, § 12 GasGVV

1.1 Der Verbrauch des Kunden wird jählich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung). Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

1.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet der Grundversorger den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich kostenpflichtig ab (unterjährige Abrechnung). Über die kostenpflichtige unterjährige Abrechnung ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.

2. Zahlungsweise, § 16 Abs. 2 GasGVV

Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch

- SEPA-Basislastschriftmandat

- Überweisung inkl. Bareinzahlung auf das Konto des Grundversorgers

zu leisten.

3. Zahlung und Verzug, § 17 GasGVV

3.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert, die dadurch entstandenen Kosten pauschal berechnen.

Kosten Mahnung: 1,50 € (brutto)

Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seinen nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.

3.2 Der Kunde hat anfallende Bankkosten für Rücklastschriften an den Grundversorger zu erstatten.

4. Unterbrechnung der Versorgung, § 19 GasGVV

4.1 Für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (auch in dem Fall, dass der Kunde trotz ordnungsgemäßer Termin- und Ersatzterminankündigung nicht angetroffen werden konnten) sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber hierfür verlangten Kosten zu tragen.

4.2 Bearbeitungsgebühr für Ratenzahlungsvereinbarung: 15,00 € (brutto)

5. Inkrafttreten

Die Ergänzenden Bedingungen treten am 01.10.2015 in Kraft und ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 01.01.2007.