Deidesheim
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Keine Gasbeschaffungsumlage, keine Anpassung der Abschlagszahlungen Gas, automatische Absenkung der Umsatzsteuer Gas

Die Stadtwerke Deidesheim GmbH informieren

Nachdem die zum 01.10.2022 von der Bundesregierung eingeführte Gasbeschaffungsumlage jetzt doch wieder abgeschafft worden ist, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, wie es Stand heute (13.10.2022) mit Ihren Energiekosten weitergeht:

  • Wir haben bisher keine Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) berechnet und werden Ihnen auch keine Gasbeschaffungsumlage in Rechnung stellen.

  • Eine Anpassung der Abschläge zum 01.11. und 01.12. ist aufgrund der Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage nicht mehr erforderlich und wird deshalb nicht durchgeführt.

  • Die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) besteht weiterhin und wird Ihnen ab dem 01.10.2022 abgerechnet.

  • Der Bundesrat hat am 07.10.2022 der Senkung der Umsatzsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 zugestimmt. Wir werden selbstverständlich die Reduzierung der Umsatzsteuer automatisch in Ihrem Vertrag berücksichtigen.

  • Am 10.10.2022 wurden durch eine Expertenkommission Empfehlungen zur Gaspreisbremse an die Bundesregierung übergeben. Sobald die Bundesregierung die Umsetzung der Gaspreisbremse und einer eventuellen Strompreisbremse beschließt, werden wir diese selbstverständlich umsetzen.

Leider verlief die politische Umsetzung der Energiekrise bisher sehr unglücklich. Wir sind ein 100 % kommunales Unternehmen. Im Gegensatz zu vielen privaten Anbietern haben wir eine moralische und gesellschaftliche Verpflichtung gegenüber unseren Kunden*innen. Wir werden, die auch für uns ziemlich ungewöhnliche und herausfordernde Situation, im Sinne unserer Kunden*innen lösen.

Sie erreichen uns jederzeit unter der Rufnummer 06326/9651-0, der E-Mail-Adresse  info@stadtwerke-deidesheim.de oder unserer Homepage www.stadtwerke-deidesheim.de.